Volksinitiative 'Ja zum Verhüllungsverbot'

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Abstimmungstext: Änderung der Bundesverfassung (Grundgesetz)

Art. 10a Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts

Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten.

Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschliesslich Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.

Art. 197 Ziff. 12
Übergangsbestimmung zu Art. 10a (Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts)

Die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 10a ist inert zweier Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände zu erarbeiten.

 Argumente der Befürworter der Initiative

Unsere Initiative dreht sich um zentrale Fragen des Zusammenlebens: Wollen wir in der Schweiz Gesichtsverhüllung zulassen, welche die Unterdrückung der Frau symbolisiert? Lassen wir Chaoten gewähren, die ihr Gesicht verhüllen, um andere zu attackieren? Wir sagen: Nein! Die Erfahrungen aus dem Tessin und dem Ausland beweisen, dass sich Verhüllungsverbote im öffentlichen Raum bestens bewährt haben. Gerade viele arabische Touristinnen würden sich freuen, sich bei uns ihrer «Stoffgefängnisse» entledigen zu dürfen!

In aufgeklärten Staaten wie der Schweiz gilt: Freie Menschen – Frauen und Männer – blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum steht in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenleben: Unsere Werte werden mit Füssen getreten, wenn sich Frauen in unserer Gesellschaft nicht mehr als Individuen zu erkennen geben dürfen.

Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit jederzeit ihr ganzes Angesicht zeigen, ist ein Gebot elementarer Gleichberechtigung. Auf der ganzen Welt kämpfen Frauen für diese Freiheit und versuchen unter Inkaufnahme grosser Opfer, dem Zwang zu Verhüllung und Unterwerfung zu entfliehen. Ein Verhüllungsverbot spöttisch als «Kleidervorschrift» abzutun, ist ein Hohn gegenüber allen Frauen, die unter den Auswüchsen eines radikalen Islams leiden.

Unsere Initiative richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrunde liegen. Ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot schafft Rechtssicherheit: Die Sicherheitsorgane erhalten Rückenwind und den Auftrag, gegen vermummte Straftäter konsequent vorzugehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hielt in einem Urteil von 2014 fest, dass das Verbot von Burka und Niqab in der Öffentlichkeit verhältnismässig ist und wederdie Religions- noch die Meinungsfreiheit verletzt. Burka und Niqab werden im Koran mit keinem Wort erwähnt. Kein Wunder, lehnt ein Grossteil der Muslime die Ganzkörperverhüllung von Frauen ebenso ab wie die meisten Nichtmuslime.

Zur Eindämmung von Covid-19 haben Bund und Kantone bekanntlich verfügt, an bestimmten Orten seien Hygienemasken zu tragen. Diese zeitlich begrenzte Massnahme tangiert unsere Initiative in keiner Weise. Der Initiativtext sieht nämlich Ausnahmen aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten, klimatischen (z. B. im Wintersport) sowie aus Gründen des einheimischen Brauchtums (Fasnacht, Volksbräuche) vor.

Argumente der Gegner der Initiative

Der Bundesrat (Regierung) anerkennt, dass die Vollverschleierung Unbehagen auslösen kann. Ein schweizweites Verbot geht aber zu weit. Die Gesichtsverhüllung ist in der Schweiz ein Randphänomen. Die Initiative greift zudem in die Zuständigkeit der Kantone ein. Bundesrat und Parlament stellen der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber und schliessen gezielt eine Lücke: Alle Personen müssen den Behörden ihr Gesicht zeigen, wenn dies für die Identifizierung notwendig ist. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative insbesondere aus den folgenden Gründen ab:

Frauen, die ihr Gesicht gänzlich verhüllen, können zwar ein Unbehagen auslösen, sind in der Schweiz aber selten anzutreffen. In erster Linie handelt es sich dabei um Touristinnen, die sich nur vorübergehend hier aufhalten. Ein schweizweites Verbot wäre übertrieben.

Dort, wo sie Handlungsbedarf sehen, können die Kantone eine Regelung erlassen. Bundesrat und Parlament wollen beim bewährten Grundsatz bleiben, dass die Kantone selber entscheiden, ob sie die Gesichtsverhüllung verbieten möchten. Sie kennen die Anliegen ihrer Bevölkerung am besten. So kann jeder Kanton gemäss den eigenen Bedürfnissen regeln, wie er beispielsweise mit vollverschleierten Touristinnen umgeht. Zugleich würde ein schweizweites Verbot aber nicht die einheitliche Lösung bringen, welche die Initianten versprechen: Unterschiedliche Regelungen in den Kantonen zur Durchsetzung des Verbots könnten zu einem Flickenteppich führen, etwa bei den Bussen.

Die Initiative verspricht, der Unterdrückung der Frau entgegenzuwirken. Allerdings stärkt ein Verhüllungsverbot die Stellung der verschleierten Frauen nicht. Im Gegenteil: Es könnte dazu führen, dass diese Frauen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.

Bereits heute kann die Vollverschleierung rechtliche Folgen haben. Ist sie Ausdruck mangelnder Integration, können die Behörden die Erteilung der Aufenthalts- und der Niederlassungsbewilligung oder auch die Einbürgerung verweigern. Ausserdem macht sich schon gemäss geltendem Recht strafbar, wer eine Frau zwingt, ihr Gesicht zu verhüllen. Eine zusätzliche Bestimmung in der Bundesverfassung hätte nur symbolische Bedeutung.

Bundesrat und Parlament sind sich bewusst, dass Gesichtsverhüllungen vereinzelt zu konkreten Problemen führen können. Der indirekte Gegenvorschlag ermöglicht es, gezielt darauf zu reagieren. Die Initiative sieht eine unnötige und zu starre Lösung für die ganze Schweiz vor. Im Gegensatz zur Initiative respektiert der Gegenvorschlag die bewährte Zuständigkeit der Kantone.

 

Volksinitiative N° 2

Abstimmung für ein gesundes Klima (Gletscherinitiative)

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