Volksinitiative gegen "die Abzockerei"

Sie können unten auf der Seite abstimmen und die Argumente kommentieren

Die Volksinitiative wurde von einem Unternehmer eines Mittelständischen Betriebs gestartet. Die Initiative wird deshalb auch manchmal nach dem Namen des Unternehmers betitelt, nämlich "Minder-Initiative".

Zur Abstimmung unterbreiteter Gesetzestext

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 95 Abs. 3 (neu)

Zum Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung regelt das Gesetz die im In- oder Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften nach folgenden Grundsätzen:

a. Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld und Wert der Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates ab. Sie wählt jährlich die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten und einzeln die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vergütungsausschusses sowie die unabhängige Stimmrechtsvertreterin oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben. Die Aktionärinnen und Aktionäre können elektronisch fernabstimmen; die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung ist untersagt.

b. Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung, keine Vergütung im Voraus, keine Prämie für Firmenkäufe und -verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe. Die Führung der Gesellschaft kann nicht an eine juristische Person delegiert werden.

c. Die Statuten regeln die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs- und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder.

d. Widerhandlung gegen die Bestimmungen nach den Buchstaben a-c wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft.

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art 197 Ziffer 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Artikel 95 Absatz 3

Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 95 Absatz 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.

Das sagen die Befürworter

Die Initiative bringt markant verbesserte Aktionärsdemokratie und -rechte. Konsultative Umfragen zu den Entschädigungen bewirkten bisher nichts.

Die Initiative bringt einen Standortvorteil: Seit der Lancierung der Initiative haben viele internationale Firmen ihren Hauptsitz in die Schweiz verlegt..

Eine schnelle Umsetzung der Volksinitiative ist garantiert: Der Bundesrat muss innerhalb eines Jahres die Ausführungsbestimmungen erlassen.

Beim Gegenvorschlag des Parlaments bleiben Hintertüren und Schlupflöcher sperrangelweit geöffnet: Nur etwa 38 Prozent der Initiativ-Forderungen wurden übernommen.

Das Obligationenrecht wird mehrmals jährlich revidiert. Da der Gegenvorschlag nur das Obligantionenrecht und nicht die Verfassung ändert, ist es zu leicht den Gegenvorschlag wieder zu ändern oder noch mehr zu verwässern.

Zentrale Artikel des Gegenvorschlags stammen von Lobbyisten der Economiesuisse und somit von den Abzockern selbst.

Es gibt genug Beispiele von sehr kompetenten Unternehmensleitungen auch ohne überrissene Vergütungen. Und sollten wegen einer Volksabstimmung ein paar Superreiche Manager die Schweiz verlassen, so würde man sie leicht ersetzen können. Die Schweizer können auf skrupellose Abzocker verzichten.

Das sagen die Gegner

Die Initiative gefährdet das Erfolgsmodell Schweiz und setzt Arbeitsplätze aufs Spiel.

Die Initiative erhöht die Kosten und die Bürokratie für unsere Unternehmen. Überrissene Löhne oder Boni verhindert sie aber nicht.

Die Initiative schränkt die Unternehmer stark in ihrer Handlungsfähigkeit ein.

Die Initiative geht punkto Regulierung des Aktienrechts weit über alle anderen relevanten Länder hinaus. Sie macht aus dem Schweizer Aktienrecht das starrste der Welt.

Die Initiative trifft auch die kleinen und mittleren Unternehmen. Zwar gilt sie formal nur für die börsenkotierten Unternehmen. Doch in der Schweiz sind Grosse und Kleine eng miteinander verbunden. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen.

Die Initiative bringt eine teure und unsinnige Bürokratie für Pensionskassen. Dieses Geld fehlt dann bei unseren Renten.

Nur bei einem Nein zur Volksinitiative tritt der breit abgestützte Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft. Dieser erreicht das Ziel und wirkt schneller gegen Abzockerei.

 

Abstimmung

Volksinitiative N° 1

Gegen missbräuchliche Vergütung

Dieses Formular ist durch Aimy Captcha-Less Form Guard geschützt

Abstimmen!

 

Hier können zusätzliche Argumente eingetragen oder kommentiert werden

Hier können zusätzliche Argumente eingetragen oder kommentiert werden

Kommentare powered by CComment